Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 eingeführt (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :006).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses