Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 eingeführt (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :006).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann