Das BMF hat das Vordruckmuster „Anleitung zur Umsatzsteuererklärung“ für das Kalenderjahr 2024 geändert (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :006).
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet