Nach Trennung in der Partnerschaft: „Umgangsrecht“ kann es auch für einen Hund geben

Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird. So entschied das LG Frankenthal (Az. 2 S 149/22).

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