Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird. So entschied das LG Frankenthal (Az. 2 S 149/22).
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).