Das LG Köln entschied, dass eine Beseitigung von älteren Bäumen als auch eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze ausscheiden muss, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt (Az. 6 S 27/20).
Omnibus Digital der EU-Kommission – DStV bezieht Stellung
Der DStV hat sich zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket zur Digitalgesetzgebung positioniert. Er begrüßt die Einführung einer European Business Wallet, sieht jedoch bei