Das LG Köln entschied, dass eine Beseitigung von älteren Bäumen als auch eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze ausscheiden muss, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt (Az. 6 S 27/20).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.