Das EU-Parlament stimmte für ein späteres Inkrafttreten für die neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Größte Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, einige Unternehmen zwei zusätzliche Jahre.
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine