Das EU-Parlament stimmte für ein späteres Inkrafttreten für die neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Größte Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, einige Unternehmen zwei zusätzliche Jahre.
„Stop the Clock“: DStV zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsberichtspflichten für Unternehmen
Mit „Stop the Clock“ hat sich der Europäische Gesetzgeber dazu entschlossen, die Uhr anzuhalten, die Einführung der Berichtspflichten zu verschieben und damit die Mitgliedstaaten aus