Das FG Münster entschied, dass bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen sind (Az. 4 K 870/21 E).
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 neu gefasst (Az. IV C 1 – S 2252/00075/016/070).