Bei einer Vorkasse-Zahlung auf netto-online.de mussten Verbraucher:innen ihre Rechnung zahlen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Vertrag kam laut AGB des Anbieters erst bei der Warenlieferung zustande. Diese Kombination aus Vorkasse und AGB-Regelung hat das OLG Nürnberg der Betreiberin, der NeS GmbH, auf Klagee des vzbv nun untersagt (Az. 3 U 1594/23).
Halloween-Dekoration in Herne darf angebracht bleiben
Die Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in der Teutoburgia-Siedlung in Herne für Halloween am 31. Oktober 2025 muss nicht beseitigt werden, wie dies ein Bürger