Ab dem 1. Juli hebt die EU eine veraltete Zollbefreiung für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf. Für Waren aus Drittländern, die online gekauft und direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden, wird nun eine Zollgebühr von 3 Euro pro Artikel erhoben. Zölle werden von den Zollbehörden von den Plattformen oder anderen Unternehmen erhoben, die mit dem Verkauf und der Beförderung der eingeführten Waren befasst sind. Verbraucherinnen und Verbraucher, die online einkaufen, brauchen daher keine zusätzliche Zahlung bei der Lieferung tätigen.
DStV zur Datenschnittstelle: Standard ja, aber ohne überzogene Pflichten und Sanktionen
871 Tage nach dem ersten Entwurf hat das BMF den Verbänden eine überarbeitete Fassung der Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) vorgelegt. Zuvor hatte es sich allein mit den