Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startet lt. BMWK am 27.08.2024 auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.
Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee vom 07.12.2017 für unwirksam erklärt (Az. OVG 9 A 3/24).