Bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Antragsteller ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Die Freibeträge, die dabei vom Einkommen der Antragsteller abgezogen werden, wurden zum 01.01.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
BFH zur Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen
Der BFH hat Fragen zu § 50i EStG beantwortet (Az. I R 13/22).