Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen und besserer Schutz vor manipulativen Designs bei Finanzdienstleistungen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Für Werbung mit Umweltaussagen (z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“) sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett am 03.09.2025 beschlossen hat.

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