Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 07.07.2025 veröffentlicht hat. Mit dem Entwurf sollen zwei EU-Richtlinien ins deutsche Recht umgesetzt werden.
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.