Die EU-Kommission hat am 17.10.2024 die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze im Rahmen der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) angenommen. Dieser Durchführungsrechtsakt enthält detaillierte Maßnahmen für das Cybersicherheitsrisikomanagement sowie die Fälle, in denen ein Sicherheitsvorfall als erheblich angesehen werden sollte, und Unternehmen, die digitale Infrastrukturen und Dienste bereitstellen, sollten dies den nationalen Behörden melden.
Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht: Bericht zeigt Möglichkeiten zum Bürokratieabbau auf
Wer in Deutschland eine GmbH gründen oder Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen möchte, ist mit zeitraubenden bürokratischen Hemmnissen belastet. Dies geht aus einem Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen