Am 05.10.2023 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments einen neuen freiwilligen Standard für die Verwendung der Kennzeichnung „europäische grüne Anleihen” gebilligt. Dieser erlaubt es Anlegern, ihr Kapital selbstbewusster in ökologisch nachhaltigere Technologien und Unternehmen zu investieren.
Aktualisierte ESEF-Basistaxonomie 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 der EU-Kommission vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick