Ab dem 01.11.2024 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen KfW, Deutsche Bürgschaftsbanken, BMWK und BMF den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden