Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist am 23.02.2024 in Kraft getreten. Sie regelt, wie Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein