Beim Kauf eines Neuwagens sollen sich Verbraucher künftig besser über die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen informieren können. Deshalb hat das Kabinett den Entwurf für die geänderte Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung auf den Weg gebracht. Auf dem neuen Pkw-Label sollen Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt werden: Von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Das BMWE stellt den bundesdurchschnittlichen Arbeitspreis für Wärme nicht mehr bereit. Das BMF hat daher die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen