Beim Kauf eines Neuwagens sollen sich Verbraucher künftig besser über die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen informieren können. Deshalb hat das Kabinett den Entwurf für die geänderte Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung auf den Weg gebracht. Auf dem neuen Pkw-Label sollen Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt werden: Von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).
Drohnenflug über Dachgeschosswohnung: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen
Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische