Beim Kauf eines Neuwagens sollen sich Verbraucher künftig besser über die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen informieren können. Deshalb hat das Kabinett den Entwurf für die geänderte Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung auf den Weg gebracht. Auf dem neuen Pkw-Label sollen Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt werden: Von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb