Das BMF hat die neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen veröffentlicht. Sie sind ab sofort der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung zugrunde zu legen (Az. IV D 1 – S 0202/00038/002/001).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.