§ 48 Abs. 3 GKG, wonach sich der Gegenstandswert nach dem höchsten Antrag bemisst, ist im RVG nicht analog anwendbar – Anträge werden hier addiert. Auf diese Entscheidung des LAG Baden-Württemberg macht die BRAK aufmerksam (Az. 5 Ta 67/22).
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Das BMWE stellt den bundesdurchschnittlichen Arbeitspreis für Wärme nicht mehr bereit. Das BMF hat daher die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen