§ 48 Abs. 3 GKG, wonach sich der Gegenstandswert nach dem höchsten Antrag bemisst, ist im RVG nicht analog anwendbar – Anträge werden hier addiert. Auf diese Entscheidung des LAG Baden-Württemberg macht die BRAK aufmerksam (Az. 5 Ta 67/22).
Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die BStBK hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) überarbeitet.