§ 48 Abs. 3 GKG, wonach sich der Gegenstandswert nach dem höchsten Antrag bemisst, ist im RVG nicht analog anwendbar – Anträge werden hier addiert. Auf diese Entscheidung des LAG Baden-Württemberg macht die BRAK aufmerksam (Az. 5 Ta 67/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: