Nicht jede Demenz führt zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments

Das LG Frankenthal entschied, dass auch eine an Demenz erkrankte Person durchaus noch in der Lage sein kann, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führe automatisch zur sogenannten Testierunfähigkeit (Az. 8 O 97/24).

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