Das BMF gibt den zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedstaaten der EU gemäß § 9 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes bekannt, dass die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland die Kennung des Finanzkontos im Zusammenhang mit dem verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nach Artikel 8ac der Richtlinie EU/2011/16 (Amtshilferichtlinie) nicht zu verwenden beabsichtigt (Az. IV B 6 – S-1316 / 21 / 10019 :033).
Privatautonomie: Kein Kontrahierungszwang für Privatschule bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten
Grundsätzlich kann das Interesse einer privaten Schule es rechtfertigen, sich von einem Schüler zu trennen. Ein Kontrahierungszwang ist nur anzunehmen, wenn die Verweigerung des Abschlusses