Wird ein Hengst vertraglich für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung der eigenen Zuchtpferde überlassen und das Risiko krankheitsbedingten Ausfalls dem Nutzer übertragen, kann das Nutzungsentgelt grundsätzlich nicht wegen Krankheit gemindert werden. Eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 29 U 197/20).
Apple Watch darf nicht als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Apple die Werbung „Die Apple Watch ist unser erstes CO2 neutrales Produkt.“ zu unterlassen hat. Sie sei irreführend und