Oberverwaltungsgericht Bremen erklärt Jahrmarktsgebührenerhöhung für rechtswidrig

Das OVG Bremen hat in einem Normenkontrollverfahren die durch das Ortsgesetz zur Änderung der Jahrmarktgebührenordnung vom 21.01.2025 (Brem.GBl. S. 16) erfolgte Gebührenerhöhung für rechtswidrig erklärt (Az. 2 D 107/25).

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