Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer –
abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV – für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 – S 0123/24/10001 :001).
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten