Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Verkäufer sind verpflichtet, auf ungewöhnliche Reparaturen von sich aus hinzuweisen – auch ohne Nachfrage des Käufers (Az. 3 O 150/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge