Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Verkäufer sind verpflichtet, auf ungewöhnliche Reparaturen von sich aus hinzuweisen – auch ohne Nachfrage des Käufers (Az. 3 O 150/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Impulse für Investitionen im Mittelstand gesucht

Aktuelle, repräsentative Zahlen des KfW-Mittelstands­panels Januar 2026 zeigen lt. KfW Research, dass die mittelständischen Unternehmen sich deutlich häufiger in ihrer Investitions­tätigkeit gehemmt sehen als in