Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Darauf weist die WPK hin.
WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko
Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.