PDF runterladen, ausfüllen und ausgedruckt zurück ans Amt schicken oder den Antrag per Fax an die Behörde übermitteln – so sieht für die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland immer noch der Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung aus. In einer repräsentativen Unternehmensbefragung des Digitalverbands Bitkom erklärten alle Unternehmen, dass sie gezwungen sind, immer wieder per Brief oder Fax mit Behörden zu kommunizieren.
Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG
Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes veröffentlicht (Az. III C 3 – S