Eine Online-Apotheke machte Werbung für die sog. Abnehmspritze nur per Fragebogen ohne persönlichen Kontakt zum Arzt. Das LG München I entschied, dass dem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der „Abnehmspritze“ gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist (Az. 4 HK O 15458/24).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht