Eine Online-Apotheke machte Werbung für die sog. Abnehmspritze nur per Fragebogen ohne persönlichen Kontakt zum Arzt. Das LG München I entschied, dass dem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der „Abnehmspritze“ gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist (Az. 4 HK O 15458/24).
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt