Das LG München I hat die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 Euro an eine Kundin verurteilt. Zudem hat es festgestellt, dass der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag nichtig ist (Az. 44 O 16944/23). Der beklagten Plattformbetreiberin fehle schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese