Das LG München I hat die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 Euro an eine Kundin verurteilt. Zudem hat es festgestellt, dass der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag nichtig ist (Az. 44 O 16944/23). Der beklagten Plattformbetreiberin fehle schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III