Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden

Der EuGH entschied zur Frage, ob Booking.com Hotels mittels „Bestpreisklauseln“ untersagen darf, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal (Rs. C-264/23).

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