Das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Hierauf weist die WPK hin.
Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nummer 4a UStG
Das BMF hat ausführlich zur Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit der Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung zum 01.01.2026 Stellung genommen und darüber hinaus den UStAE angepasst (Az. III