In Verfahren zu geistigen Schutzrechten dürfen Patentanwälte beraten, geht ein Fall vor Gericht, muss jedoch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Die Patentanwaltschaft fordert nunmehr eine alleinige gerichtliche Vertretungsbefugnis für solche Fälle. Darüber berichtet die BRAK.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat