Ein Patient haftet lt. AG München nicht für die Beschädigung des Zahnarztstuhls, wenn er sich lediglich wie üblich auf dem Behandlungsstuhl bewegt hatte. Ein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten lag nicht vor (Az. 283 C 4126/25).
Reform des Berufsrechts: Lob, Kritik und Gesetzesvorschlag der BRAK für Kanzleiabwicklungen
Das Berufsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe soll umfassend neu geregelt werden. Die BRAK begrüßt insbesondere, dass aufsichtsrechtliche Instrumente der Kammern und Rechtsbehelfe neu geordnet