Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar. So das FG Hamburg (Az. 6 K 109/20).
Erschließungsbeiträge für Straße „Am Birkenflur“ in Buchen rechtmäßig
Das VG Karlsruhe hat die Klagen von mehreren Eigentümern gegen ihre Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Straße „Am Birkenweg“ abgewiesen. Die beklagte Stadt Buchen hatte