Das Abrechnungsverfahren des Bundes für das Förderprogramm „Coronahilfen Profisport“ ist rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden und die hierauf beruhenden Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide des Bundesverwaltungsamts aufgehoben (Az. 16 K 1945/23, 16 K 4173/23).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss