Wer Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft, aber auch Stadtführungen oder Eintrittskarten gebündelt anbietet, unterliegt grundsätzlich dem Pauschalreiserecht und übernimmt damit unter anderem Haftungsrisiken und Informationspflichten. Die DIHK informiert Gastgeber, Vermittler und Veranstalter in aktuellen Merkblättern über Details und rät Anbietern, ihren Status zu überprüfen.
Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig
Meta darf persönliche Daten von nicht bei Facebook registrierten Personen nicht auf eigene Server hochladen und verarbeiten. Das hat das LG Berlin nach einer Klage