Wer Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft, aber auch Stadtführungen oder Eintrittskarten gebündelt anbietet, unterliegt grundsätzlich dem Pauschalreiserecht und übernimmt damit unter anderem Haftungsrisiken und Informationspflichten. Die DIHK informiert Gastgeber, Vermittler und Veranstalter in aktuellen Merkblättern über Details und rät Anbietern, ihren Status zu überprüfen.
Gehörsverletzung: Frist scheitert nicht an ausstehender Digitalisierung bei Gericht
Die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht darf nicht daran scheitern, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der