Wer Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft, aber auch Stadtführungen oder Eintrittskarten gebündelt anbietet, unterliegt grundsätzlich dem Pauschalreiserecht und übernimmt damit unter anderem Haftungsrisiken und Informationspflichten. Die DIHK informiert Gastgeber, Vermittler und Veranstalter in aktuellen Merkblättern über Details und rät Anbietern, ihren Status zu überprüfen.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2025
Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im ersten Quartal fiel lt. BMWE mit einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Anstieg des BIP um 0,4 % ggü. dem Vorquartal etwas