Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes – Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch mit Hilfe einer sog. Potenzialfeststellung auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des BVerwG entschieden (Az. 1 WB 36.23).

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