Das AG München hat zur Klage einer Tierarztpraxis auf Zahlung von Behandlungskosten für zwei Pferde entschieden (Az. 275 C 14738/22).
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine