Das AG München hat zur Klage einer Tierarztpraxis auf Zahlung von Behandlungskosten für zwei Pferde entschieden (Az. 275 C 14738/22).
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung