Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. So das OLG Frankfurt (Az. 21 W 104/22).
Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung für Unternehmen
Der Bundesrat hat sich zur geplanten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes positioniert. Diese sieht u. a. einen Wegfall der Berichtspflichten für Unternehmen vor.