Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. So das OLG Frankfurt (Az. 21 W 104/22).
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.)
Das BMF teilt mit, dass der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen