Wer seine Kreditkartendaten auf einer Phishing-Seite eingibt und seine persönlichen Sicherheitsmerkmale herausgibt, begeht eine grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung. Die Bank muss den Schaden daher nicht ersetzen. So das AG München (Az. 222 C 15098/24).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein