Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre Bank, da sie durch Preisgabe der SMS-TAN Dritten eine Registrierung eines Geräts ermöglicht hatte. Die Preisgabe persönlicher Sicherheitsmerkmale an Dritte ist gemäß den vertraglichen Bestimmungen untersagt (Az. 271 C 16677/24).
BFH: Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG
Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG auch bei unterjährigem qualifiziertem Anteilstausch? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. I R 9/23).