Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre Bank, da sie durch Preisgabe der SMS-TAN Dritten eine Registrierung eines Geräts ermöglicht hatte. Die Preisgabe persönlicher Sicherheitsmerkmale an Dritte ist gemäß den vertraglichen Bestimmungen untersagt (Az. 271 C 16677/24).
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht
Das BMF hat am 04.09.2025 den Referentenentwurf (RefE) eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht.