Die Eigentümerin eines Einfamilienwohnhauses im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereichssatzung) darf auf einer aus dem Straßenraum einsehbaren Dachfläche ihres Hauses eine Photovoltaikanlage errichten. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 28 K 8865/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: