Personen, die in einen Betrieb eingegliedert sind und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, sind abhängig beschäftigt und grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für einen Piloten, der über kein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrages sich von der eines angestellten Flugzeugführers nicht wesentlich unterscheidet. So das LSG Hessen (Az. L 8 BA 65/21). Die hiergegen eingelegte Revision hat das BSG abgewiesen.
Wer Künstliche Intelligenz nutzt, profitiert auch davon
Laut einer aktuellen Befragung des IfM Bonn steigt zwar die Anzahl der Unternehmen, die Künstliche Intelligenz nutzen. Weniger als ein Drittel der befragten Führungskräfte glaubt