Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muss einem Journalisten Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sog. Schabowski-Zettels geben. Das hat das OVG NRW heute entschieden (Az. 15 A 750/22).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.