Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO* vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer lt. BAG aber in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen kräftig
Auch im dritten Quartal 2025 sind die Preise für Immobilien leicht gestiegen, zeigt der neue Wohnindex des IW Köln. In den großen Städten steigen die