Das AG München hat die Klage einer Münchnerin auf weiteres Schmerzensgeld abgewiesen, weil sie den behaupteten Sturz durch das Schließen der Bus-Tür nicht schlüssig beweisen konnte und weder eine Pflichtverletzung des Busfahrers noch eine haftungsbegründende Betriebsgefahr festgestellt werden konnte (Az. 191 C 991/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese